Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
mit Wirkung vom 02.05.2022 treten bezüglich der Verhaltens- und Hygieneregeln an der Musikschule der Stadt Krefeld einige Änderungen in Kraft. Diese ergeben sich teils aus der Coronaschutzverordnung vom 03.04.2022 und teils aus den im Rahmen des Hausrechtes durch den Oberbürgermeister verfügten Anweisungen für die städtische Verwaltung und für die Kulturinstitute.
Testpflicht und Zugangsbeschränkungen entfallen. Die Maskenpflicht auf den Gängen und im Unterricht bleiben dagegen erhalten. Ebenfalls bleibt es bei den geltenden Anweisungen bezüglich der regelmäßigen und gründlichen Durchlüftung der Unterrichtsräume.
Für die Chöre gilt: An festen Plätzen mit 1,5 Meter Mindestabstand darf die Maske abgenommen werden. Das Musiktheaterensemble wird gebeten, vor den Proben einen Schnelltest zu machen, damit auch dort bei der Arbeit auf die Maske verzichtet werden kann.
Folgendes ändert sich:
- Das Einbahnstraßensystem auf den Gängen wird aufgehoben.
- Schüler*innen dürfen das Musikschulgebäude wieder ohne Begleitung betreten.
- Eltern dürfen wieder in Unterrichtsstunden anwesend sein.
- Partnerunterricht im Fach Klavier ist mit Maske wieder möglich.
Für alle gilt nach wie vor der §2 Absatz (1) der Coronaschutzverordnung:
Eigenverantwortung, Empfehlungen, Begriffsbestimmung
„(1) Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Hierzu sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) in allen Lebensbereichen angemessen eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden. Eine Beachtung der in Anlage 1 zusammengefassten Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen unterstützt einen angemessenen Infektionsschutz.“
Die Regelungen in den allgemeinbildenden Schulen nach der Coronabetreuungsverordnung bleiben bis zum 30.04.2022 wie vor den Osterferien bestehen. Sollten Änderungen kommen, werden wir entsprechende Informationen nachreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Schürmanns
Musikschulleiter
Stand 28. April 2022
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
eine Woche nach Schulstart gibt es Neuerungen die Zugangsbeschränkungen betreffend.
Die Musikschule darf nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen oder besucht werden, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis im Sinne von § 2 Absatz 8a Satz 1 der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW verfügen. (2Gplus und Maskenpflicht)
Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die über eine wirksame Booster-/Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und somit als immunisiert. Sie benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
Ab dem 17.01.2022 müssen Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren einen Testnachweis (ein Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, ist ausreichend) oder ersatzweise eine Schulbescheinigung vorlegen. Dieses muss vor dem Unterricht von den Musikschullehrkräften geprüft werden und dokumentiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Schürmanns
Musikschulleiter
Stand 14. Januar 2022
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
zunächst einmal wünsche ich Ihnen/Euch allen ein gutes neues Jahr 2022 und hoffe, dass sich alle in den Ferien gut erholt haben.
Leider lässt uns das Thema Corona auch im neuen Jahr nicht los. Vielmehr stellt uns das Aufkommen der Omikron Variante vor besondere Herausforderungen.
Mir scheint daher eine Reihe von Maßnahmen erforderlich, die ich hier mitteilen möchte:
Da die Schüler*innen erst ab der kommenden Woche wieder regelmäßig in den Schulen getestet werden, werden wir in der Zeit vom 10.01.2022 bis 14.01.2022 keine Ensembleproben in der Musikschule durchführen. Kleine Gruppen bis 8 Personen im Raum bleiben unter Einhaltung der entsprechenden Abstandsregelung möglich. Stattdessen planen wir den Start unseres Probebetriebs frühestens in der zweiten Schulwoche, wenn der Testzyklus in den allgemein bildenden Schulen wieder angelaufen ist.
Mit dem Ziel, den seit Beginn des Schuljahres 2020/21 bestehenden Präsenzunterricht nicht zu gefährden, bitte ich alle Schüler*innen - auch die Geimpften und Genesenen - sich vor dem ersten Musikschulunterricht freiwillig einem Schnelltest zu unterziehen.
In Anbetracht der kritischen Lage weise ich nochmals auf die besondere Bedeutung der gewissenhaften Einhaltung unseres Hygienekonzeptes hin. Alle bisher getroffenen Maßnahmen haben sich bewährt und bleiben weiter in Kraft.
Laut Aussage der Medizin, bietet die korrekt getragene FFP2 Maske einen besseren Ansteckungsschutz gegen die Omikron Variante. Ich persönlich empfehle daher ausdrücklich das Tragen von FFP2 Masken.
Ich hoffe, dass wir auch diese im Moment sehr kritische Situation gemeinsam meistern werden. In diesem Sinne wünsche ich allen einen guten Start ins neue Jahr!
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Schürmanns
Musikschulleiter
Stand 07. Januar 2022
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Testpflicht für den Einzel- und Partnerunterricht in der neuen, ab 5. Juni geltenden Coronaschutzverordnung aufgehoben wurde.
Für alle weiteren Unterrichtsformen bleibt der schriftliche Nachweis eines negativen Testergebnisses (nicht älter als 48 Stunden) für Schüler*innen und Lehrer*innen weiterhin zwingend erforderlich. Kinder vor dem Schuleintritt sind generell von der Testpflicht befreit.
Damit ist der Präsenzunterricht auch wieder die Regelunterrichtsform. In begründeten Ausnahmefällen kann der Distanzunterricht aber noch weiterhin ermöglicht werden. Wenden Sie sich im Bedarfsfall bitte an die Schulleitung.
Wir gehen davon aus, dass die kurzfristige Umstellung auf den Präsenzunterricht für die Mehrheit der Schüler*innen wie bereits in der Vergangenheit ohne große Probleme bewerkstelligt werden konnte. An dieser Stelle sei noch einmal für die großartige Mithilfe und Unterstützung gedankt. Dank auch allen, die in der vergangenen Woche durch zusätzliche Tests den Präsenzunterricht ermöglicht haben.
Grundvoraussetzung für die Öffnung sind die Einhaltung der Bestimmungen der aktuellen Coronaschutzverordnung, die weitere konsequente Einhaltung unseres Hygienekonzeptes in allen Punkten und die permanente Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit.
Laut Mitteilung des Oberbürgermeisters werden wir nach den bevorstehenden Sommerferien auch wieder den Unterricht in den Kooperationen aufnehmen können, sofern die Pandemielage dieses erlaubt. Bis dahin sind unserer Lehrkräfte weiterhin bemüht, den Kontakt zu unseren Schülern*innen aus den Kindertageseinrichtungen und Schulen mit Distanzangeboten aufrechtzuerhalten.
Ich freue mich, Sie/Euch alle wieder zu sehen!
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Schürmanns und Roman Marreck
Musikschulleitung
Stand 05. Juni 2021