Die Landesregierung NRW hat soeben eine neue Coronaschutzverordnung und damit weitreichende neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie veröffentlicht.

Darunter auch, dass ab Montag, den 2. November die Musikschulen schließen müssen: „Andere Bildungsangebote sind bis zum 30. November 2020 untersagt. Hierzu gehören insbesondere Sportangebote der Bildungsträger und Angebote der Musikschulen sowie Freizeitangebote …“(Coronaschutzverordnung vom 30.10.20, §7 (1) 3.). Die Regelung gilt bis zum 30. November 2020.

Die Formulierung betrifft das komplette Angebot von Musikschulen. Betroffen sind bis einschließlich 30. November 2020 also alle Unterrichtsangebote in Haus Sollbrüggen, den Zweigstellen und in allen Kooperationen mit Kindertagesstätten und Schulen.

Sie finden die aktuelle Coronaschutzverordnung unter https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-10-30_coronaschutzverordnung_vom_30._oktober_2020.pdf


Die Lehrer*innen der Musikschule werden sich im Laufe der nächsten Tage mit allen Musikschulnutzern*innen in Verbindung setzen, um Möglichkeiten eines Fern- bzw. Ersatzunterrichtes abzuklären.


Mit freundlichen Grüßen

Ralph Schürmanns

Musikschulleiter

 

Stand 30. Oktober 2020

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