Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Testpflicht für den Einzel- und Partnerunterricht in der neuen, ab 5. Juni geltenden Coronaschutzverordnung aufgehoben wurde.

Für alle weiteren Unterrichtsformen bleibt der schriftliche Nachweis eines negativen Testergebnisses (nicht älter als 48 Stunden) für Schüler*innen und Lehrer*innen weiterhin zwingend erforderlich. Kinder vor dem Schuleintritt sind generell von der Testpflicht befreit.

Damit ist der Präsenzunterricht auch wieder die Regelunterrichtsform. In begründeten Ausnahmefällen kann der Distanzunterricht aber noch weiterhin ermöglicht werden. Wenden Sie sich im Bedarfsfall bitte an die Schulleitung.

Wir gehen davon aus, dass die kurzfristige Umstellung auf den Präsenzunterricht für die Mehrheit der Schüler*innen wie bereits in der Vergangenheit ohne große Probleme bewerkstelligt werden konnte. An dieser Stelle sei noch einmal für die großartige Mithilfe und Unterstützung gedankt. Dank auch allen, die in der vergangenen Woche durch zusätzliche Tests den Präsenzunterricht ermöglicht haben.

Grundvoraussetzung für die Öffnung sind die Einhaltung der Bestimmungen der aktuellen Coronaschutzverordnung, die weitere konsequente Einhaltung unseres Hygienekonzeptes in allen Punkten und die permanente Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit.

Laut Mitteilung des Oberbürgermeisters werden wir nach den bevorstehenden Sommerferien auch wieder den Unterricht in den Kooperationen aufnehmen können, sofern die Pandemielage dieses erlaubt. Bis dahin sind unserer Lehrkräfte weiterhin bemüht, den Kontakt zu unseren Schülern*innen aus den Kindertageseinrichtungen und Schulen mit Distanzangeboten aufrechtzuerhalten.

Ich freue mich, Sie/Euch alle wieder zu sehen!

 

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Schürmanns und Roman Marreck

Musikschulleitung

 

Stand 05. Juni 2021