Im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten können dem/der Schüler/in, ausnahmsweise sonstigen Personen, schuleigene Instrumente nebst Zubehör (Etui, Hülle, Bogen u. a.) vermietet werden.
Die Instrumente sind gegen Verlust und Beschädigung versichert. Die Versicherungsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages. Für Verlust oder Beschädigung des Zubehörs hat der/die Mieter/in selbst einzustehen.

Die Mietdauer beträgt in der Regel zwölf Monate und kann auf begründeten Antrag von der Schulleitung verlängert werden.

Instrument und Zubehör dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Aus schulischen Gründen kann die Schulleitung vermietete Instrumente nebst Zubehör mit einer Frist von vier Wochen zurückfordern.
Bei unsachgemäßer Behandlung oder bei einem Verstoß gegen Ziffer 9.4 der Schulordnung kann die Schulleitung eine unverzügliche Rückgabe des Instruments nebst Zubehör verlangen.

 

Instrumentenmiete

Für die Inanspruchnahme musikschuleigener Instrumente ist ein Entgelt zu zahlen.

Abweichend von der Schuljahresregelung wird die Instrumentenmiete nach einem Monatsbetrag bemessen. In der zu zahlenden Instrumentenmiete ist eine Prämie für eine Versicherung gegen Verlust oder Beschädigung der Instrumente (ohne Zubehör) enthalten.
Die Miete beträgt pro angefangenem Monat 15,00 €.

Die Instrumentenmiete während eines Schuljahres ist in Teilbeträgen zum 01. September, 01. Dezember, 01. März und 01. Juni  fällig, frühestens jedoch mit dem Tag der Rechnungserteilung.

Für die Inanspruchnahme von musikschuleigenen Instrumenten kann die Instrumentenmiete für die Dauer von längstens zwölf Monaten ermäßigt oder erlassen werden, wenn dadurch die Arbeit der Musikschule, ihrer Orchester oder Spielkreise gefördert wird.

 

Auskünfte erteilt:

Stefan Bonnermann
Telefon: 02151 64422-15, Fax: 02151 64422-17, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

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